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EU AI Act: Neue Regeln für den Einsatz von KI

Seit 2. August 2026 ist der EU AI Act in weiten Teilen anwendbar. Damit gelten für Unternehmen neue Anforderungen an den transparenten, sicheren und nachvollziehbaren Einsatz von künstlicher Intelligenz. Die Europäische Kommission und die zuständigen nationalen Behörden haben zugleich mit der Durchsetzung der Regelungen begonnen.

Besonders relevant sind die neuen Transparenzpflichten: Nutzerinnen und Nutzer müssen grundsätzlich erkennen können, wenn sie direkt mit einem KI-System – beispielsweise einem Chatbot – interagieren. Anbieter generativer KI müssen zudem bestimmte KI-generierte oder manipulierte Inhalte maschinenlesbar kennzeichnen. Für Deepfakes und ausgewählte Inhalte zu Themen von öffentlichem Interesse gelten zusätzliche Offenlegungspflichten.

Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz Pflicht

Bereits seit Februar 2025 müssen Unternehmen außerdem Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten setzen. Mitarbeitende sollen KI-Systeme entsprechend ihrer Aufgaben, Risiken und Einsatzbereiche sachgerecht nutzen können. Für Unternehmen empfiehlt es sich daher, eingesetzte KI-Anwendungen systematisch zu erfassen, Verantwortlichkeiten festzulegen und mögliche Kennzeichnungs-, Informations- und Dokumentationspflichten zu prüfen.

Fazit: Der AI Act wird zunehmend Teil des betrieblichen Alltags. Transparenz, klare Zuständigkeiten und ein kompetenter Umgang mit KI bilden die Grundlage für eine rechtskonforme Nutzung.

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